für Dienstleistungen der Firma PERLA Food & Beverage GmbH
Stand: 20.03.2025
PERLA F&B GmbH, Donaustr. 7 86399 Bobingen, Telefon +49 (0) 8234 4 33 99 09, support@perla-fb.de, USt.-ID: DE322797942
§1 Geltungsbereich
(1) Sofern Sie (nachfolgend: “Auftraggeber”) von uns, der PERLA F&B GmbH, • Newsletter / Mailings beziehen • und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen • und/oder Beratungs-/Coaching Verträge eingehen, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns vereinbart (AGB). Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gestatten wir nicht.
(2) Bei Abschluss eines Vertrages mit PERLA F&B GmbH bestätigt der Auftraggeber, dass er Unternehmer im Sinne des §14 Abs. 1 BGB ist, das heißt, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Anbieter erbringt seine Leistungen nicht gegenüber Verbrauchern.
(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.
(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste gültige Fassung unserer AGB.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
(2) Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
(3) Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
(4) Über die Erbringung der vom Kunden gebuchten Dienstleistungen hinaus schulden wir dem Kunden keinen bestimmten Erfolg. Die Buchung unserer Dienstleistungen erfolgt zumeist unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, ist aber darauf nicht beschränkt.
§3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf LinkedIn oder Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.
(2) Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden. Die Auftragsannahme durch den Auftragnehmer erfolgt durch die Stellung und Übersendung der Auftragsrechnung per E-Mail.
(3) Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
§4 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine feste dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Sollte im Vertrag keine abweichende Regelung definiert sein, endet die Zusammenarbeit spätestens nach drei Monaten.
(3) Ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen mit Ausnahme der gesetzlichen außerordentlichen Kündigungstatbestände.
(4) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.
§5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
(1) Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
(2) Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
(3) Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein, denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
(4) Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
(5) Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
(6) Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preisangaben von uns sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Unsere Leistungserbringung erfolgt zu den im Hauptvertrag mit dem Kunden festgelegten Zeitpunkten.
(3) Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
(4) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags in voller Höhe fällig, es sei denn, die individualvertragliche Absprache mit dem Kunden ist anders lautend.
(5) Als Zahlungsmittel stehen Kreditkarte, SEPA-Lastschrifteinzug, PayPal sowie die Zahlung auf Rechnung zur Verfügung. Andere Zahlungsmittel werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.
(3) Unternehmer und Kaufleute erhalten auf Anforderung (E-Mail) eine Rechnung über die gebuchten Dienstleistungen.
§7 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit einer fälligen Zahlung gegenüber uns in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir werden die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.
§8 Erfüllung
(1) Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns mit Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.
(2) Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden.
(3) Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.
§9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Bewertungen (Sterne, Kommentare) innerhalb sozialer Medien, auf Google und anderen Portalen (z.B. TrustPilot) geben die Parteien nur im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern von uns entfernt der Kunde eine über uns abgegebene Bewertung dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen uns und dem Kunden. Entfernt der Kunde auf erstes Anfordern die von uns beanstandete Bewertung / Kommentar nicht, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als verwirkt.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von uns (z.B. auf Facebook oder LinkedIn) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von uns zu wahren. Wir sind berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von uns innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von uns abzuwerben.
§10 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§11 Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren verbindlich, als ausschließlichen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis/Geschäftsbeziehung den Geschäftssitz der Firma PERLA F & B GmbH in Bobingen, somit als zuständiges Gericht das Amtsgericht/Landgericht Augsburg.
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien wird ausschließlich die Anwendung deutsches Recht vereinbart.
§12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.