Stand: 01.02.2026
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§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“) zwischen der Perla Food and Beverage GmbH, Donaustraße 7, 86399 Bobingen, Deutschland (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln – gemeinsam mit dem jeweiligen Vertrag – die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Die nachfolgenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von strategischen und praxisorientierten Beratungs- und Marketingleistungen für Unternehmer, insbesondere Unternehmensberatung und Online-Marketing, jeweils nach Bedarf des Auftraggebers.
(2) Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin (z. B. auf ihrer Website, auf ihren Social-Media-Profilen, in Broschüren oder in Auftragsangeboten) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
(3) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch die Auftragnehmerin zustande.
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
(1) Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Leistungen im Bereich Unternehmensberatung sowie im Bereich Online-Marketing (nachfolgend: „Dienstleistungen“).
(2) Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Im Vertrag können die Parteien zudem einen Zeitplan für die Erbringung der Dienstleistungen sowie einen Endtermin für deren Abschluss festlegen.
(3) Die Auftragnehmerin bestimmt Ort und Zeit der Dienstleistungserbringung und unterliegt insoweit keinen Weisungen durch den Auftraggeber.
(4) Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über die bereits vorgenommenen Dienstleistungen und die daraus erkennbaren Auswirkungen.
(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
(6) Der Auftraggeber kann Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs in Textform (z. B. per E-Mail) anfragen. Die Auftragnehmerin prüft die Anfrage und teilt dem Auftraggeber unverzüglich mit, ob den gewünschten Änderungen zugestimmt wird. Ist dies nicht der Fall, ist eine Ablehnung zu begründen. Erfordert die Prüfung einen erheblichen Aufwand, kann die Auftragnehmerin diesen nach vorheriger Ankündigung in Rechnung stellen. Änderungen des Leistungsumfangs werden in einer schriftlichen Änderungsvereinbarung festgehalten.
(7) Die vertraglich geschuldete Leistung ist mit der ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erbracht. Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die erfolgreiche Umsetzung oder Implementierung der Maßnahmen beim Auftraggeber.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen in angemessener Weise zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (nachfolgend: „Vertragsbeginn“) und wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“). Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate (nachfolgend: „Mindestlaufzeit“).
(2) Übersteigt die vereinbarte Laufzeit die Mindestlaufzeit, kann der Vertrag von beiden Parteien ordentlich zum Ende des dritten Monats der Vertragslaufzeit durch Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt fristgerecht, wenn sie der anderen Partei spätestens am letzten Tag des dritten Monats zugeht.
(3) Darüber hinaus ist eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Preise, Abrechnung und Zahlungsmittel
(1) Die in den Angeboten der Auftragnehmerin (z. B. auf der Website, in Social-Media-Profilen, in Broschüren oder in Auftragsangeboten) angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen werden von der Auftragnehmerin per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Die Rechnung gilt am Tag der Versendung der E-Mail als zugegangen.
(3) Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf das von der angegebene Geschäftskonto zu leisten.
(4) Zulässige Zahlungsmittel sind Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal sowie die Zahlung auf Rechnung. Andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
§ 7 Vergütung
(1) Die Parteien vereinbaren eine Vergütung (nachfolgend: „Vergütung“), die vom Auftraggeber an die Auftragnehmerin zu entrichten ist.
(2) Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Vergütung bei Vertragsbeginn in voller Höhe fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das Geschäftskonto der Auftragnehmerin zu überweisen. Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung.
(3) Eine Ratenzahlung ist nur bei gesonderter Vereinbarung möglich. Höhe und Fälligkeit der Raten richten sich nach dem vereinbarten Zahlungsplan. Die einzelnen Raten sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
(4) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung bleibt auch bei einer Pausierung der Dienstleistungen auf Wunsch des Auftraggebers bestehen.
§ 8 Zahlungsverzug des Auftraggebers
(1) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 7 Absatz 2 in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Erbringung weiterer vertraglich geschuldeter Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Rechnungsbetrags auszusetzen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(2) Ist eine Ratenzahlung vereinbart, gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wenn der Betrag bis zum im Zahlungsplan festgelegten Fälligkeitsdatum nicht auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin eingegangen ist. Im Falle des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(3) Ist eine Ratenzahlung vereinbart und gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von 2 aufeinanderfolgenden Raten oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen unverzüglich einzustellen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Verzugszinsen sowie etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gemäß Absatz 3 ist der Auftraggeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der Auftragnehmerin durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags entsteht. Der Schadensersatz umfasst die Vergütung, die bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, zu dem der Vertrag erstmals ordentlich hätte gekündigt werden können. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 9 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
b) im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
c) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen; sowie
d) für Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.
(2) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges Know-how, der jeweils anderen Partei (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben. Erlaubt ist die Offenbarung oder Weitergabe, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist.
(3) Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die
a) ohne eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsvereinbarung zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt sind; oder
b) die jeweilige Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss.
(4) Erlaubt ist die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).
§ 11 Arbeitsergebnisse
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an allen im Rahmen des Vertrags durch die Auftragnehmerin bereitgestellten Informationen, Materialien, Konzepte, Methoden, Unterlagen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen ausschließlich bei der Auftragnehmerin.
(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten Inhalte und Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich ausdrücklich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von der Auftragnehmerin nicht bestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags darf der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 13 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Auftragnehmerin hat das Recht, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Auftraggebers zu der Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerspricht.
(2) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
(3) Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Auftragnehmerin behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
(4) Eine Änderung der AGB mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ist jederzeit möglich.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine Geschäftsbedingung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz der Auftragnehmerin ausschließlich zuständig. Die Auftragnehmerin ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
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